
KINDER
SCHUTZ
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit der RESET Jugendhilfe. Grundlage unseres Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) sowie die fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe.
SCHUTZAUFTRAG
Im Rahmen unserer Arbeit achten wir aufmerksam auf mögliche Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls. Werden entsprechende Hinweise wahrgenommen, erfolgt eine sorgfältige fachliche Einschätzung und – wenn erforderlich – die Einleitung weiterer Schritte in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.
Kinderschutz bedeutet für RESET Jugendhilfe nicht nur das Erkennen und Handeln bei Gefährdungssituationen, sondern auch die aktive Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Durch eine ressourcenorientierte und wertschätzende Arbeitsweise fördern wir sichere Entwicklungsbedingungen und unterstützen junge Menschen darin, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Persönlichkeit zu entfalten.
Die Zusammenarbeit mit Familien, Jugendämtern und weiteren Netzwerkpartnern bildet dabei eine wichtige Grundlage für einen wirksamen Schutz und eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
GRUND
SÄTZE
Orientierung am Kindeswohl
Sensibler Umgang
mit Gefährdungsanzeichen
Enge Zusammenarbeit
mit Jugendämtern
Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen
Ressourcen- und lösungsorientierte Unterstützung

